Schweizerinnen und Schweizer, die das Surseer Bürgerrecht beantragen wollen, wenden sich an die Abteilung Bürgerrechtswesen. Die Mitarbeitenden informieren Sie über die rechtlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus dem entsprechenden Merkblatt.
Voraussetzungen
Zentrale Voraussetzungen für die Einbürgerung sind:
- Wohnsitzdauer in Sursee: 3 der letzten 5 Jahre, unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen
- In Sursee einen guten Ruf geniessen.
Verfahren
- Einreichung Gesuchsformular mit den folgenden Beilagen (nicht älter als 6 Monate im Original):
- Auszug aus dem Betreibungsregister für jede gesuchstellende Person über 18 Jahren
- Auszug aus dem Zentralstrafregister für jede gesuchstellende Person über 18 Jahren
- Zivilstandsdokument
- Vorprüfung durch die Abteilung Bürgerrechtswesen
- Publikation im Anschlagkasten und auf der Webseite
- Entscheid Einbürgerungskommission
- Schriftliche Mitteilung an die gesuchstellende Person
Es muss mit einer Verfahrensdauer von mindestens drei Monaten gerechnet werden.
Kosten
Für die Bearbeitung des Einbürgerungsgesuchs wird eine Gebühr erhoben.
Ehepaare, Familien | 350 Franken |
Einzelperson | 300 Franken |
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bürgerrechte | 041 926 90 41 | peter.hodel@stadtsursee.ch |
Name |
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Einbürgerung |
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