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Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Ausländische Staatsangehörige, die das Schweizer Bürgerrecht beantragen wollen, wenden sich an die Abteilung Bürgerrechtswesen. Die Mitarbeitenden informieren Sie über die rechtlichen Vo…

Ausländische Staatsangehörige, die das Schweizer Bürgerrecht beantragen wollen, wenden sich an die Abteilung Bürgerrechtswesen. Die Mitarbeitenden informieren Sie über die rechtlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus dem entsprechenden Merkblatt.

Voraussetzungen

Zentrale Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung sind:

  • Niederlassungsbewilligung C
  • Aufenthaltsdauer in der Schweiz: 10 Jahre
    Die Aufenthaltsdauer zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr wird doppelt gerechnet. Der tatsächliche Aufenthalt hat mindestens 6 Jahre zu betragen.
  • Aufenthaltsdauer in Sursee: 3 der letzten 5 Jahre, unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen.
  • Erfolgreiche Integration, das bedeutet:
    Öffentlichen Sicherheit und Ordnung beachten, Werte der Bundesverfassung respek­tieren, sich im Alltag in deutscher Sprache und Schrift verständigen können, am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen, Integration des Ehemannes oder der Ehefrau, des eingetragenen Partners oder der eingetragenen Partnerin oder der minderjährigen Kinder, über welche die elterliche Sorge ausgeübt wird, unterstützen und fördern.
  • Deutsch: mündliche Sprachkompetenz auf Niveau B1, schriftliche Sprachkompetenz auf Niveau A2
  • Vertraut sein mit den örtlichen Verhältnissen
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz.
     

Verfahren

  • Einbürgerungswillige Person meldet sich bei der Abteilung Bürgerrechtswesen der Stadtverwaltung
  • Einreichung Gesuch mit Referenzangaben und den notwendigen Beilagen
  • Vorprüfung durch Abteilung Bürgerrechtswesen
  • Gespräch mit Einbürgerungskommission
  • Entscheid Einbürgerungskommission
  • Schriftliche Mitteilung an Gesuchsteller
  • Falls Zusicherung: Weiterleitung an Kanton für eidgenössisches und kantonales Bürgerrecht.
     

Es muss mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr gerechnet werden.

Kosten

Für die Bearbeitung des Einbürgerungsgesuchs wird eine Gebühr erhoben. Der Kostenvorschuss ist bei Gesuchseinreichung zu leisten und wird nach der Einbürgerung den anfallenden Gebühren angerechnet oder verfällt beim Rückzug des Gesuches zu Gunsten der Stadt Sursee.

Ehepaare, Familien 1'900 Franken
Zuzüglich pro Kind 100 Franken
Kostenvorschuss 500 Franken
   
Einzelperson 1'500 Franken
Zuzüglich pro Kind 100 Franken
Kostenvorschuss  300 Franken
   
Minderjährige Gesuchsteller 1'000 Franken
Kostenvorschuss 300 Franken

Bei allen Entscheiden wird zusätzlich eine Spruchgebühr von 200 Franken erhoben.

Erleichterte Einbürgerung

Für die erleichterte Einbürgerung in der Schweiz muss ein Gesuch an das Staats­sekretariat für Migration (SEM) beim Eidgenössischen Justiz- und Sicherheitsdepartement (EJPD) gestellt werden. Das entsprechende Formular können Sie bei der Abteilung Bürgerrechtswesen der Stadt Sursee beziehen.

Einbürgerung von Schweizer Staatsangehörigen

Schweizerinnen und Schweizer, die das Surseer Bürgerrecht beantragen wollen, wenden sich an die Abteilung Bürgerrechtswesen. Die Mitarbeitenden informieren Sie über die rechtlichen Vorau…

Schweizerinnen und Schweizer, die das Surseer Bürgerrecht beantragen wollen, wenden sich an die Abteilung Bürgerrechtswesen. Die Mitarbeitenden informieren Sie über die rechtlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus dem entsprechenden Merkblatt.

Voraussetzungen

Zentrale Voraussetzungen für die Einbürgerung sind:

  • Wohnsitzdauer in Sursee: 3 der letzten 5 Jahre, unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen
  • In Sursee einen guten Ruf geniessen.
     

Verfahren

  • Einreichung Gesuchsformular mit den folgenden Beilagen (nicht älter als 6 Monate im Original):
    • Auszug aus dem Betreibungsregister für jede gesuchstellende Person über 18 Jahren
    • Auszug aus dem Zentralstrafregister für jede gesuchstellende Person über 18 Jahren
    • Zivilstandsdokument
  • Vorprüfung durch die Abteilung Bürgerrechtswesen
  • Publikation im Anschlagkasten und auf der Webseite
  • Entscheid Einbürgerungskommission
  • Schriftliche Mitteilung an die gesuchstellende Person
     

Es muss mit einer Verfahrensdauer von mindestens drei Monaten gerechnet werden.

Kosten

Für die Bearbeitung des Einbürgerungsgesuchs wird eine Gebühr erhoben.

Ehepaare, Familien 350 Franken
Einzelperson 300 Franken

 

Vorregistrierung Einbürgerung

Sie möchten sich gerne in der Schweiz einbürgern lassen und haben von Ihrer Wohnsitzgemeinde die Gesuchsformulare erhalten? In diesem Fall müssen Sie sich an das für Ihren Wohnort zustän…

Sie möchten sich gerne in der Schweiz einbürgern lassen und haben von Ihrer Wohnsitzgemeinde die Gesuchsformulare erhalten? In diesem Fall müssen Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Zivilstandsamt wenden, um das für das Einbürgerungsgesuch benötigte Dokument aus dem schweizerischen Personenstandsregister zu erhalten.

Das Zivilstandsamt prüft, ob die gesuchstellende Person bereits erfasst ist. In diesem Fall kann für die Überprüfung der erfassten Personendaten und die Dokumentenausstellung ein Termin vereinbart werden.

Wenn nicht, berät das Zivilstandsamt die gesuchstellende Person, welche Dokumente für eine Aufnahme im schweizerischen Personenstandsregister eingereicht werden müssen.

Nach Einreichung der benötigten Zivilstandsdokumente wird durch das Zivilstandsamt die Aktenprüfung durchgeführt und die Personendaten werden im schweizerischen Personenstandsregister erfasst. Anschliessend  kann für die Überprüfung der erfassten Daten und die Dokumentenausstellung ein Termin vereinbart werden.

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