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Der Bundesrat hielt in seiner Botschaft zum Bürgerrechtsgesetz fest: «Die Einbürgerung stellt den letzten Schritt auf dem Weg zu einer gelungenen Integration dar.»

Die Einbürgerungskommission der Stadt Sursee erfüllt alle Aufgaben, die das Bürger­rechts­gesetz den Gemeinden im Zusammenhang mit den Einbürgerungen zuweist. Sie entscheidet insbesondere abschliessend über die Einbürgerungsgesuche.

Kontakt

Stadtverwaltung Sursee
Bürgerrechte
Centralstrasse 9
6210 Sursee

Tel. 041 926 90 41
peter.hodel@stadtsursee.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch 08.00 - 11.45 und 13.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 11.00 - 16.00 Uhr (durchgehend)

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