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Drehscheibe 65plus

Die Drehscheibe 65plus Sursee ist ein regionales Projekt der Gemeinden Büron, Eich, Geuensee, Grosswangen, Hildisrieden, Knutwil, Mauensee, Nottwil, Oberkirch, Ruswil, Schenkon, Schlierbach, Sempach, Sursee, Triengen.

Zum Kernangebot gehören die nachfolgenden regionalen Beratungsangebote:
Bürgerinnen und Bürger dieser 15 Gemeinden der Region Sursee können auf die  Informations- und Koordinationsplattform zugreifen. Über Telefon, E-Mail und Website erhalten sie wichtige Adressen und Informationen zu Dienstleistungen, die das Älterwerden leichter machen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier oder bei den untenstehend verlinkten Organisationen.

Drehscheibe 65Plus.jpg
Hier geht es zur Website der Drehscheibe 65plus

Pro Senectute - Programm Bildung+Sport 2. Halbjahr 2024

Pro Senectute bietet ein vielfältiges und attraktives Angebot an Kursen, offenen Sportgruppen indoor und outdoor wie auch Ferien für ältere Menschen an. 

Weitere Informationen erhalten Sie hier oder bei den untenstehend verlinkten Organisationen.

Flyer Bildung-und-Sport A5.jpg

 

Sozialversicherungen

Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie die Anlaufstelle und das Bindeglied zur kantonalen Ausgleichskasse. Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Nichterwerbstätige, Arbeit…
Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie die Anlaufstelle und das Bindeglied zur kantonalen Ausgleichskasse.

Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Nichterwerbstätige, Arbeitgebende oder als selbstständigerwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
  • KVG (Krankenversicherung)
     

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der Leistungen eine frühzeitige Anmeldung erforderlich ist.

Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts, hat man Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die Ausgleichskasse auf Ihren Wunsch, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben.

Wichtig: Die Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen muss über die AHV-Zweigstelle der Gemeinde erfolgen.

Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, helfen wir Ihnen gerne, das Formular auszufüllen.

Anmeldeformular für Ergänzungsleistungen

Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Ergänzungsleistungen finden Sie unter WAS Ausgleichskasse Luzern.

Krankenversicherung

Jede in der Schweiz wohnhafte Person untersteht dem Versicherungsobligatorium. Alle Mitglieder der Familie, Erwachsene wie Kinder, sind individuell versichert. Jede Person, die sich in der Schweiz aufhält, muss sich innerhalb von drei Monaten versichern. Die gleiche Frist gilt für Eltern, die ihr neugeborenes Kind einer Krankenversicherung anschliessen müssen. Die Krankenversicherung vergütet rückwirkend bis zum Versicherungsbeginn allfällige Auslagen. Da auch zeitlich rückwirkend bis zum Versicherungsbeginn allfällige Auslagen vergütet werden, sind zwingend auch die Prämien rückwirkend bis zum Versicherungsbeginn zu entrichten.

Der Versicherte kann den Krankenversicherer frei wählen. Dieser muss ihn unabhängig von seinem Alter und seinem Gesundheitszustand akzeptieren, ohne Vorbehalte oder Karenzfristen.

 

Zugehörige Objekte