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Ehefähigkeitszeugnis

Entschliesst sich ein in der Schweiz wohnhaftes Paar im Ausland zu heiraten, wird teilweise (je nach Staat der Heirat) ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Für das Ausstellen eines Ehef…

Entschliesst sich ein in der Schweiz wohnhaftes Paar im Ausland zu heiraten, wird teilweise (je nach Staat der Heirat) ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt.

Für das Ausstellen eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams zuständig. 

Wenden Sie sich für weitere Informationen telefonisch an das Zivilstandsamt des Wohnortes der Braut oder des Bräutigams.

Das Ausstellen eines Ehefähigkeitszeugnisses ist kostenpflichtig.

Online-Dienst: Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Ziviltrauung in einem anderen Zivilstandskreis

Das Ehevorbereitungsverfahren muss zwingend beim zuständigen Zivilstandsamt eines Ihrer Wohnorte durchgeführt werden, auch wenn Sie sich entscheiden, in einem anderen Zivilstandskreis zu…

Das Ehevorbereitungsverfahren muss zwingend beim zuständigen Zivilstandsamt eines Ihrer Wohnorte durchgeführt werden, auch wenn Sie sich entscheiden, in einem anderen Zivilstandskreis zu heiraten.

Um die Ehe eingehen zu können, müssen Sie beide das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.

Das kostenpflichtige Ehevorbereitungsverfahren kann frühestens drei Monate vor der Ziviltrauung stattfinden. Dazu müssen Sie beide persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen. Es beinhaltet die Festlegung der Namensführung, die Information betreffend der Heimatorte und die Klärung der gesetzlichen Ehehindernisse.

Wenn Sie im Zivilstandskreis Sursee wohnhaft sind, informieren wir Sie gerne telefonisch, welche Dokumente von Ihnen benötigt werden.

Ziviltrauung im Zivilstandskreis Sursee

Ehevorbereitung Das Ehevorbereitungsverfahren muss zwingend beim zuständigen Zivilstandsamt eines Ihrer Wohnorte durchgeführt werden. Bei Wohnsitz im Ausland ist das Zivilstandsamt…

Ehevorbereitung

Das Ehevorbereitungsverfahren muss zwingend beim zuständigen Zivilstandsamt eines Ihrer Wohnorte durchgeführt werden.

Bei Wohnsitz im Ausland ist das Zivilstandsamt des Trauungsortes zuständig. Informationen über benötigte Dokumente sind direkt beim zuständigen Zivilstandsamt im Ausland oder bei der zuständigen Schweizer Vertretung einzuholen.

Um die Ehe eingehen zu können, müssen Sie beide das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.

Das Vorbereitungsverfahren kann frühestens drei Monate vor der Ziviltrauung stattfinden. Dazu müssen Sie beide persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen. Es beinhaltet die Festlegung der Namensführung, die Information betreffend der Heimatorte, die Klärung der gesetzlichen Ehehindernisse und die Besprechung des Ablaufs der Trauung. Zudem erheben wir beim Gespräch die Personalien der beiden Trauzeugen.

Wenn Sie im Zivilstandskreis Sursee wohnhaft sind, informieren wir Sie gerne telefonisch, welche Dokumente von Ihnen benötigt werden. Bei Wohnsitz in einem anderen Zivilstandskreis wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Zivilstandsamt.

Ziviltrauung im Zivilstandskreis Sursee

Erleben Sie in einem unserer Trauzimmer eine würdevolle und feierliche Trauzeremonie. Termine können telefonisch oder durch persönliche Vorsprache am Schalter reserviert werden. Terminreservationen per E-Mail sind nicht möglich.

Zur Trauung haben die Brautleute zwei volljährige und urteilsfähige Zeuginnen oder Zeugen mitzubringen. 

Unsere Zivilstandsbeamtinnen sprechen Schweizerdeutsch und Hochdeutsch. In diesen Sprachen führen wir Trauungen durch. Für alle anderen Sprachen muss eine offizielle Übersetzerin oder ein offizieller Übersetzer beigezogen werden. 

Unsere Trauungslokale:
Sursee: Rathaus - Trauzimmer, Bürgersaal (gebührenpflichtig)
Sursee: Sankturbanhof - Äbtesaal (gebührenpflichtig)

Partnergemeinden, jeweils Sitzungszimmer des Gemeinderates:
Beromünster, Büron, Buttisholz, Geuensee, Grosswangen, Knutwil, Mauensee, Nottwil, Oberkirch, Rickenbach, Schenkon, Schlierbach, Triengen
Nottwil zusätzlich: Guido A. Zäch Institut - Raum Jupiter

Bildgalerie der Traulokale von Sursee und den Partnergemeinden

Für Trauungen ausserhalb von Sursee werden Ihnen zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.

Trauungen finden im Zivilstandkreis Sursee zu folgenden Zeiten statt:

Montag bis Donnerstag: 9.30, 10.15, 11.00 und 14.15, 15.00, 15.45 und 16.30 Uhr
Freitag: 11.00, 14.15, 15.00, 15.45 und 16.30 Uhr (weitere Termine am Vormittag auf Anfrage)

Ziviltrauungen in der Wohnsitzgemeinde sind nach Absprache möglich.

Trauungen im Freien
Die Eidgenössische Zivilstandsverordnung schreibt ein Trauungslokal vor. Diese werden von der Kantonalen Aufsichtsbehörde bestimmt. Nach wie vor ist es in der Schweiz nicht erlaubt, zivilstandsamtliche Trauungen im Freien abzuhalten.

Heiraten im Sankturbanhof
Seit Januar 2017 ist es möglich, sich in den historischen Räumen des Sankturbanhofs trauen zu lassen. Inspiriert von den Turteltauben der Wandmalereien im Äbtesaal, welche vor über 400 Jahren entstanden sind, können Sie sich in einem besonderen Rahmen das JA-Wort geben. Im Anschluss kann ein Apéro im Museumsgarten genossen, das historische Gebäude für besondere Hochzeitsfotos genutzt oder eine Spezial-Führung durch das Museum gebucht werden. Die Anfragen werden durch das Zivilstandsamt koordiniert, Auskünfte zu den Räumlichkeiten, Catering und Führungen erhalten Sie beim Sankturbanhof (info@sankturbanhof.ch, Tel. 041 922 24 00).

Trauungen im Sankturbanhof sind möglich jeweils freitags um 15.30 Uhr sowie 
Dienstag bis Donnerstag um 14.15, 15.00, 15.45 und 16.30 Uhr.

Samstagstrauungen
Möchten Sie an einem Samstag im Rathaus in Sursee heiraten?

Für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Bürgerinnen und Bürger des Zivilstandskreises Sursee bieten wir Ziviltrauungen an folgenden Samstagen an:

  • 12. April 2025
  • 17. Mai 2025
  • 7. Juni 2025
  • 28. Juni 2025
  • 12. Juli 2025
  • 23. August 2025 (ausgebucht)
  • 20. September 2025 (ausgebucht)


jeweils um 10.00, 10.45, 11.30 und 12.15 Uhr

Die Daten der Samstagstrauungen für das Jahr 2026 werden ab dem 1. Juli 2025 publiziert und können ab diesem Zeitpunkt reserviert werden.

Ziviltrauung im Ausland

Heirat im Ausland für Schweizer/innen Heiraten im Ausland ist sowohl am Heiratsort als auch in der Schweiz mit einigen Behördengängen verbunden. Die folgenden Hinweise sollen dazu bei…

Heirat im Ausland für Schweizer/innen

Heiraten im Ausland ist sowohl am Heiratsort als auch in der Schweiz mit einigen Behördengängen verbunden. Die folgenden Hinweise sollen dazu beitragen, dass Sie diese Formalitäten so reibungslos wie möglich erledigen können. Bitte klären Sie vor der Heirat rechtzeitig folgende Fragen:

Bei den ausländischen Behörden
Die Heirat erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Heiratsortes im Ausland. Erkundigen Sie sich daher direkt beim ausländischen Standesamt Ihres Heiratsortes, welche Dokumente für die Eheschliessung benötigt werden. 

Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Beim schweizerischen Zivilstandsamt
Wie möchten Sie nach der Heirat heissen? Erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes über die Möglichkeit der Namensführung nach der Heirat. Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Dokumente unbedingt vor der Heirat unterschrieben werden müssen. Allenfalls wird auch eine Apostille verlangt.

Bei der Schweizerischen Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat)
Erkundigen Sie sich bei der für den Heiratsort zuständigen Schweizer Vertretung, welche Formalitäten nach der Heirat notwendig sind, damit die Zivilstandsänderung auf amtlichen Wege in die Schweiz gemeldet wird.

Nach der Heirat

Nach der Heirat melden Sie Ihre Zivilstandsänderung sofort der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland. Falls nötig, sorgt diese für die Übersetzung und Beglaubigung der ausländischen Dokumente und leitet diese an die zuständigen Behörden in der Schweiz weiter.

Umwandlung eingetragene Partnerschaft in eine Ehe

Ab 1. Juli 2022 können Personen, welche in einer eingetragenen Partnerschaft leben, diese bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz und im Ausland bei der zuständigen Schweizer Vertretung …

Ab 1. Juli 2022 können Personen, welche in einer eingetragenen Partnerschaft leben, diese bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz und im Ausland bei der zuständigen Schweizer Vertretung in eine Ehe umwandeln lassen.

Für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft steht es den Paaren frei, ob diese ohne Gäste und Zeugen (reine Erklärung) erfolgen soll oder ob für die Umwandlung eine Zeremonie mit zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeuginnen oder Zeugen gewünscht wird.

Die Erklärung ist kostenpflichtig und wird mit der Unterschrift (sofort) rechtskräftig.

Für die Abgabe der Erklärung vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin. Wir informieren Sie gerne, welche Dokumente für die Umwandlung beim Zivilstandsamt Sursee benötigt werden.

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