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Zugehörige Objekte

Preis

CHF 30.00

Bemerkung

Der Bürgerrechtsnachweis kann lediglich von der betreffenden Person bestellt werden. Ferner kann der Bürgerrechtsnachweis nur dann ausgestellt werden, wenn die die betreffende Person in den angeschlossenen Gemeinden heimatberechtigt ist. Für behördliche Zwecke ist der Bürgerrechtsnachweis höchstens 6 Monate seit Erstellungsdatum gültig.

Verfahren

Der Bürgerrechtsnachweis wird nach Bestellungseingang ausgestellt und erreicht die Empfängerin bzw. den Empfänger spätestens eine Woche danach.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.