Der Bundesrat hielt in seiner Botschaft zum Bürgerrechtsgesetz fest: «Die Einbürgerung stellt den letzten Schritt auf dem Weg zu einer gelungenen Integration dar.»
Die Einbürgerungskommission der Stadt Sursee erfüllt alle Aufgaben, die das Bürgerrechtsgesetz den Gemeinden im Zusammenhang mit den Einbürgerungen zuweist. Sie entscheidet insbesondere abschliessend über die Einbürgerungsgesuche.
Kontakt
Stadtverwaltung SurseeBürgerrechte
Centralstrasse 9
6210 Sursee
Tel. 041 926 90 41
peter.hodel@stadtsursee.ch
Öffnungszeiten
Donnerstag 08.00 - 11.45 und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 11.00 - 16.00 Uhr (durchgehend)
Personen
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