Das Strassenreglement enthält neben den Vorschriften über die Strassenkategorien und die Klasseneinteilung, den Bau und den Unterhalt, die Finanzierung auch die Kompetenzerteilung des Stadtrates an den Bereich Bau für die Ausstellung von Bewilligungen für den gesteigerten Gemeingebrauch der Gemeinde- und der öffentlichen Güterstrassen für Grabarbeiten, Sondierbohrungen oder Rammungen.
Für Grabarbeiten im Bereich der öffentlichen Gemeinde- und Güterstrassen ist eine Bewilligung erforderlich. Diese wird durch die Leitung Werkdienst der Stadt Sursee erteilt. In der Bewilligung wird neben der eigentlichen Strassenaufbruchbewilligung, eine allfällige nötige Sperrung, Umleitung, Signalisation, die Instandstellung des Grabens (Belagsaufbau) sowie die Garantiefrist für den Grabenaufbruch (inkl. Mängelbehebung) geregelt.
Das vollständig ausgefüllte Formular «Meldung Grabarbeiten» kann online an marc.riederer@stadtsursee.ch zugestellt werden.
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Werkdienst | 041 926 92 50 | marc.riederer@stadtsursee.ch |
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