Mit einer Namenserklärung kann unter gewissen Voraussetzungen der Ledigname wieder angenommen oder einem Kind der Ledigname des anderen Elternteils gegeben werden.
Die Erklärung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz und im Ausland bei der zuständigen Schweizer Vertretung abgegeben werden.
Sie ist kostenpflichtig und wird mit der Unterschrift (sofort) rechtskräftig.
Für die Erklärung vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin. Wir informieren Sie gerne, welche Dokumente für eine Namenserklärung beim Zivilstandsamt Sursee benötigt werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Zivilstandsamt Sursee | 041 926 90 55 | zivilstandsamt@stadtsursee.ch |
Name | Download |
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