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Namensänderung

Zuständig für ordentliche Namensänderungen ist die kantonale Namensänderungsbehörde des Wohnsitzes. Im Kanton Luzern: Abteilung Gemeinden, Namensänderungen, Bundesplatz 14, 6002 Luzern, …

Zuständig für ordentliche Namensänderungen ist die kantonale Namensänderungsbehörde des Wohnsitzes. Im Kanton Luzern: Abteilung Gemeinden, Namensänderungen, Bundesplatz 14, 6002 Luzern, Tel. 041 228 64 83.

Oft wird die Namensänderung verwechselt mit der Namenserklärung. Zuständig für die Namenserklärung ist jedes Zivilstandsamt der Schweiz.

Namenserklärung

Mit einer Namenserklärung kann unter gewissen Voraussetzungen der Ledigname wieder angenommen oder einem Kind der Ledigname des anderen Elternteils gegeben werden. Die Erklärung kann …

Mit einer Namenserklärung kann unter gewissen Voraussetzungen der Ledigname wieder angenommen oder einem Kind der Ledigname des anderen Elternteils gegeben werden.

Die Erklärung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz und im Ausland bei der zuständigen Schweizer Vertretung abgegeben werden.

Sie ist kostenpflichtig und wird mit der Unterschrift (sofort) rechtskräftig.

Für die Erklärung vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin. Wir informieren Sie gerne, welche Dokumente für eine Namenserklärung beim Zivilstandsamt Sursee benötigt werden.

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