Aktuelle Zinssätze
1. Positiver Ausgleichszins
Ein positiver Ausgleichszins wird auf Vorauszahlungen und zu viel bezahlten Steuern gewährt und mit der definitiven Steuerrechnung gutgeschrieben.
- Steuerjahr 2024:
Vorauszahlungen für das Steuerjahr 2024, die vor dem allgemeinen Fälligkeitstermin (31.12.2024) geleistet werden, werden ab Eingang (frühestens jedoch ab 1.1.2024) bis zum 31.12.2024 mit 1,25% verzinst. Freiwillige Vorauszahlungen bleiben attraktiv, z.B. in Form von monatlichen Ratenzahlungen an das Gemeindesteueramt (Einzahlungsscheine sind dort erhältlich).
Falls die Steuerzahlungen den Betrag der definitiven Steuerrechnung (Schlussrechnung) übersteigen, wird für die Differenz (d.h. zu viel bezahlte Steuern) ab dem 1.1.2024 bis zur Rückvergütung ebenfalls ein Zins von 1,25% vergütet. - Steuerjahr 2025:
Für Vorauszahlungen im Steuerjahr 2025 gilt ein Zinssatz von 0,75%. Beträge, die vor dem allgemeinen Fälligkeitstermin (31.12.2025) geleistet werden, werden ab Eingang (frühestens jedoch ab dem 1.1.2025) bis zum 31.12.2025 mit diesem Zinssatz verzinst. Auch hier werden zu viel bezahlte Steuern ab dem 1.1.2025 bis zur Rückvergütung mit einem Zins von 0,75% vergütet.
2. Negativer Ausgleichszins
Soweit der Totalbetrag gemäss definitiver Steuerrechnung am allgemeinen Fälligkeitstermin noch nicht bezahlt ist, wird ein negativer Ausgleichszins erhoben.
- Steuerjahr 2024:
Für das Jahr 2024 beträgt der negative Ausgleichszins ab dem 1.1.2024 bis zur Ausstellung der definitiven Steuerrechnung (oder bis zur früheren Bezahlung) 1,25%. Es empfiehlt sich daher, vor Ende des Jahres sicherzustellen, dass ein genügend hoher Betrag für das Steuerjahr 2023 eingezahlt wurde. - Steuerjahr 2025:
Für das Jahr 2025 wird ein negativer Ausgleichszins von 0,75% erhoben – gültig ab dem allgemeinen Fälligkeitstermin (31.12.2024) bis zur Ausstellung der definitiven Steuerrechnung oder einer früheren Bezahlung.
3. Verzugszins
Falls die mit der definitiven Steuerrechnung in Rechnung gestellten Beträge nicht innert 30 Tagen bezahlt werden, wird ein Verzugszins erhoben.
- Steuerjahr 2024:
Der Verzugszins beträgt für das Kalenderjahr 2024 4,75%. - Steuerjahr 2025:
Im Jahr 2025 beträgt der Verzugszins auf 4,5%, welcher bis zur Begleichung des offenen Betrags erhoben wird.
WICHTIG: QR-Einzahlungsscheine werden direkt auf das auf dem Einzahlungsschein vorgedruckte Steuerjahr verbucht. Ein Dauerauftrag bei der Post/Bank muss daher jährlich angepasst werden (Anpassung der Referenznummer). Vorauszahlungen dürfen weiterhin maximal 20 % des mutmasslichen Steuerbetrages nicht überschreiten.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Steueramt Sursee | 041 926 90 93 | steuern@stadtsursee.ch |