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Regionale Alimentenfachstelle Sursee
Centralstrasse 9
6210 Sursee
Tel. 041 926 90 09
alimente@stadtsursee.ch
Alimentenhilfe
Anspruch auf Inkassohilfe
Der unterhaltsberechtige Ehepartner und das unterhaltsberechtigte Kind haben gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes Anspruch auf Hilfe bei der Vollstreckung von Unterhaltsbeiträgen.
Notwendige Unterlagen:
- Gesuch um Inkassohilfe (Download)
- Rechtstitel (Urteil oder Entscheid vom Gericht, Unterhaltsvertrag der KESB)
- Aufstellung über ausstehende Unterhaltsbeiträge
- Personalien und Adresse des zahlungspflichtigen Elternteils
Anspruch auf Bevorschussung von Kinderalimenten
Das unterhaltsberechtigte Kind hat gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes Anspruch auf Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise nachkommen.
Zur Berechnung des Anspruches auf Bevorschussung der Kinderunterhaltsbeiträge ist das Gesuch um Alimentenhilfe einzureichen. Zusätzlich sind die im Gesuch auf Seite 10 aufgeführten Dokumente beizulegen.
Zugehörige Objekte
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Sozialhilfe |
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Regionale Alimentenfachstelle Sursee | 041 926 90 09 | alimente@stadtsursee.ch |
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