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Sozialhilfe

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Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und sich in einer finanziellen Notlage befinden, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Diese Unterstützung ergän…

Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und sich in einer finanziellen Notlage befinden, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Diese Unterstützung ergänzt andere Einkommensquellen wie Lohn, Arbeitslosengeld, Renten, Stipendien, Alimente oder Unterstützung durch Verwandte. Ziel der Sozialhilfe ist es, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.

Die Höhe der Sozialhilfe wird nach dem Sozialhilfegesetz, den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), dem Luzerner Handbuch für Sozialhilfe und den internen Richtlinien der Stadt Sursee bemessen.

Um einen Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe zu stellen, wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Soziales

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