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Zugehörige Objekte

Preis

CHF 30.00

Bemerkung

Die Eheurkunde kann lediglich von den an der Trauung beteiligten Personen (Braut und Bräutigam) bestellt werden. Ferner kann die Eheurkunde lediglich dann ausgestellt werden, wenn die Eheschliessung tatsächlich in den angeschlossenen Gemeinden stattgefunden hat. Für behördliche Zwecke ist die Eheurkunde höchstens 6 Monate seit Erstellungsdatum gültig.

Verfahren

Die Eheurkunde wird nach Bestellungseingang ausgestellt und erreicht die Empfängerin bzw. den Empfänger spätestens eine Woche danach.

Online-Formular

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