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Ab 1. Juli 2022 können Personen, welche in einer eingetragenen Partnerschaft leben, diese bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz und im Ausland bei der zuständigen Schweizer Vertretung in eine Ehe umwandeln lassen.

Für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft steht es den Paaren frei, ob diese ohne Gäste und Zeugen (reine Erklärung) erfolgen soll oder ob für die Umwandlung eine Zeremonie mit zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeuginnen oder Zeugen gewünscht wird.

Die Erklärung ist kostenpflichtig und wird mit der Unterschrift (sofort) rechtskräftig.

Für die Abgabe der Erklärung vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin. Wir informieren Sie gerne, welche Dokumente für die Umwandlung beim Zivilstandsamt Sursee benötigt werden.

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