Feuerungsanlagen müssen einen schadstoffarmen Betrieb sicherstellen. Deshalb werden sie periodisch einer lufthygienischen Kontrolle unterzogen.
Für den Vollzug sind bei kleineren Feuerungsanlagen die Gemeinden zuständig: bei Öl- und Gasfeuerungen bis zu einer Feuerungswärmeleistung von 1'000 kW, bei Holzfeuerungen bis zu einer Feuerungswärmeleistung von 70 kW.
Anlagebetreiberinnen und -betreiber werden von der Behörde aufgefordert, einen Kontrolleur auszuwählen und die Messung durchführen zu lassen.
Wird die Kontrolle im jeweiligen Kontrolljahr nicht durchgeführt, so muss diese der gewählte Kontrolleur der Gemeinde im Folgejahr rückwirkend durchführen.
Kontrolleur der Stadt Sursee
Andreas Wilhelm GmbH
Kaminfegermeister
Feuerungskontrolleur
Brandschutzfachmann
Lüftungsreinigung
Burghöhe 2
6208 Oberkirch
041 920 45 73
079 764 00 61
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