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Telefonische Adressauskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt. Privatpersonen, Firmen sowie in der Gemeinde organisierte politische Parteien, Ortsvereine und Organisationen mit kulturellem, gesellschaftlichem, wohltätigem oder wissenschaftlichem Zweck reichen ihre Anfrage schriftlich ein. Adressauskünfte können nur unter Anwendung des Datenschutzes erteilt werden. Der Anfrage sind eine Begründung, ein Interessennachweis sowie ein vorfrankiertes Couvert beizulegen. Allfällige Gebühren werden in Rechnung gestellt und zusammen mit der Adressauskunft zugestellt.

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