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Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie die Anlaufstelle und das Bindeglied zur kantonalen Ausgleichskasse.

Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Nichterwerbstätige, Arbeitgebende oder als selbstständigerwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
  • KVG (Krankenversicherung)

Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der Leistungen eine frühzeitige Anmeldung erforderlich ist.

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