BAUHERRSCHAFT |
Salt Mobile SA, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich |
GRUNDEIGENTÜMER |
Einwohnergemeinde Schenkon, Schulhausstrasse 1, 6214 Schenkon |
PLANVERFASSER |
Enkom AG, Schellenrainstrasse 13, 6210 Sursee |
OBJEKT |
Neubau einer Mobilfunkanlage der Firma Salt Mobile SA und Swisscom AG auf Grundstück Nr. 976, GB Schenkon, Dorfstrasse 22 |
EINSPRACHEFRIST |
17. März 2025 bis und mit 7. April 2025 |
Planauflage (§ 193 PBG) / Einsprachen (§ 194 PBG)
Die Baugesuchsunterlagen samt den Baueingabeplänen liegen innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindekanzlei Schenkon sowie im Internet unter www.schenkon.ch passwortgeschützt öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Gemeinde hat das Passwort auf individuelle Anfrage hin bekannt zu geben (§ 58 Abs. 2 PBV).
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit einem Antrag und dessen Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat von Schenkon, Schulhausstrasse 1, 6214 Schenkon, einzureichen.
Bei leichtfertigen oder trölerischen Einsprachen können die verursachten amtlichen Kosten sowie die weiteren Verfahrenskosten (§ 212 Abs. 2 PBG) dem Einsprecher auferlegt werden.
BAUAMT SCHENKON