Der Stadtrat hat einen Gegenvorschlag zur sogenannten Solar-Initiative der Grünen Sursee, unterstützt durch die Sozialdemokratische Partei und Grünliberale Partei, erarbeitet. Damit will er den Ausbau der Solarenergie fördern, die Stromversorgungssicherheit verbessern und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Gegenvorschlag ist auf das neue kantonale Energiegesetz abgestimmt, das am 1. März 2025 in Kraft treten soll, sofern nicht das Referendum ergriffen wird. «Die neue kantonale Gesetzgebung erfüllt die Forderung der Initiative, Dächer vollflächig mit Solaranlagen auszustatten», sagt Bauvorsteher Romeo Venetz. «Mit dem Gegenvorschlag wollen wir in der Stadt Sursee den Solarausbau zusätzlich stützen und schlagen bezüglich der Ersatzabgabe striktere Regeln vor.»
Konkret sieht die kantonale Gesetzgebung vor, dass bei Neubauten mindestens 60 Prozent der Dachfläche mit Solaranlagen bestückt werden müssen. Bei Dachsanierungen sind es 30 Prozent. Wird die Mindestfläche nicht erreicht, ist eine Ersatzabgabe von 1000 Franken pro Kilowatt zu entrichten. In der Stadt Sursee soll diese Zahlung nur möglich sein, wenn die Realisierung einer Anlage wirtschaftlich unzumutbar ist. «Uns ist wichtig, dass die Bauherrschaft das Potenzial sowie die Kosten und den Nutzen einer Solaranlage in jedem Fall seriös abklärt und sich nicht ohne Begründung freikaufen kann», sagt Romeo Venetz.
Der zweite Punkt des Gegenvorschlags betrifft die Begrünung von Dächern. Während das neue kantonale Energiegesetz diesbezüglich keine Erläuterungen macht, fordert der Stadtrat eine solche unabhängig vom Bau einer Solaranlage. «Der Solarausbau soll nicht bevorzugt werden gegenüber der Anpassung an den Klimawandel und gegenüber Massnahmen für die Biodiversität», sagt Venetz. Begrünte Dächer wirken der Überhitzung entgegen. Damit begünstigen sie ein angenehmes Stadtklima. Zudem können begrünte Flachdächer wertvolle Ersatzlebensräume für Pflanzen und Tiere im Siedlungsgebiet sein. In der Stadt Sursee soll darum auf Flachdächern eine Kombination von mindestens extensiver Begrünung und Solaranlagen bei Neubauten und Dachsanierungen zum Standard werden.
Keine Solarpflicht für Fassaden
Im Gegensatz zur Initiative möchte der Stadtrat keine Umsetzungsfrist für die Solarnutzung bis 2040. Die Umrüstung muss erfolgen, sobald Dächer umfassend erneuert werden. «Der Stadtrat erachtet ein Enddatum als zu grossen Eingriff in die Eigentums- und Bestandesgarantie», so Venetz. Zudem will er keine Solarnutzungspflicht an Fassaden, wie es die Initiative verlangt. Einerseits ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Fassadenanlagen zum heutigen Zeitpunkt ungünstiger als bei Dachanlagen. Andererseits befürchtet der Stadtrat negative Auswirkungen auf das Ortsbild.
Stadt will Solarberatung anbieten
«Mit dem Gegenvorschlag haben wir einen umsetzbaren und gangbaren Weg gefunden, um erneuerbare Energien zu fördern und gleichzeitig die städtebaulichen, wirtschaftlichen und privaten Interessen hoch zu gewichten», sagt Romeo Venetz. «Der Stadtrat anerkennt, dass ein beschleunigter Ausbau der Solarnutzung für den notwendigen Umstieg auf erneuerbare Energieträger und für die Versorgungssicherheit wichtig ist.» Deshalb unterstützt er den Ausbau über den Gegenvorschlag hinaus. Der Stadtrat will im Rahmen des Energieförderprogramms der Stadt eine subventionierte Solarberatung anbieten. Die Beratung soll den Eigentümerinnen und Eigentümern den Weg zur Solarnutzung erleichtern und Hürden senken. Das Angebot wird auf drei Jahre befristet (2025 – 2027). Aus formalen Gründen ist die Beratung nicht Teil des Gegenvorschlags. Das notwendige Budget dafür wird der Gemeindeversammlung anlässlich der Budgetberatung im Dezember 2024 unterbreitet.
Rückzug der Initiative
Der Stadtrat hat die Initiantinnen und Initianten über den Gegenvorschlag informiert. Diese haben daraufhin ihre Initiative zurückgezogen. In ihrer Stellungnahme schreiben sie, dass der Stadtrat die Wichtigkeit des Themas erkannt und zentrale Anliegen der Initiative aufgenommen habe. Man würdige dieses Engagement und ziehe daher zu Gunsten eines mehrheitsfähigen Kompromisses die Initiative zurück, so die Stellungnahme des Initiativkomitees.
Die Stimmberechtigten werden darum an der Gemeindeversammlung vom 14. Oktober 2024 lediglich über den Gegenvorschlag befinden. Wird dieser angenommen, führt die Stadt im Anschluss das Ortsplanungsverfahren gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz durch. Darüber müssen die Stimmberechtigten ebenfalls Beschluss fassen, bevor der Gegenvorschlag in Kraft treten kann.