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Das Teilungsamt erledigt im Auftrag des Bundes, des Kantons und der Gemeinde sämtliche Aufgaben, die der Gesetzgeber der Teilungsbehörde zugewiesen hat. Das Teilungsamt ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaftsfällen von Verstorbenen, die ihren letzten Wohnsitz in der Stadt Sursee hatten. Es sind dies insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sicherung des Erbganges (Sicherungsinventar etc.)
  • Erbenabklärungen / Erbgangseröffnung
  • Ausstellung Erbbescheinigung
  • Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
  • Erstellung Öffentliches Inventar
  • Mitwirkung bei der Teilung
     

Weitere Aufgaben des Teilungsamtes sind:

  • Depotstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge
  • Erbteilungen im Auftrag der Erben
  • Veranlagung und Bezug der Erbschaftssteuern für Kanton und Gemeinde
     

Die Dienstleistungen des Teilungsamtes sind gebührenpflichtig.

Kontakt

Stadtverwaltung Sursee
Teilungsamt
Centralstrasse 9
6210 Sursee

Tel. 041 926 90 41
teilungsamt@stadtsursee.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch 08.00 - 11.45 und 13.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 11.00 - 16.00 Uhr (durchgehend)

Personen

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