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Arbeitslosigkeit

Ab 1. Juli 2021 übergibt das Arbeitsamt der Stadt Sursee seine Aufgaben dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Sursee. Grund dafür ist eine Gesetzesrevision.

Das eidgenössische Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) wurde in den letzten Jahren einer Revision unterzogen. Das revidierte Gesetz trat per 1. Januar 2021 in Kraft treten. Dieses beinhaltet unter anderem den Wegfall der Gemeindearbeitsämter, wie diese der Kanton Luzern noch kennt. In Folge dieser AVIG-Revision übernehmen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) von den Gemeinden die Aufgabe der Arbeitsämter und somit die Erstanmeldung der Stellensuchenden.

Die Übergabe für die Stadt Sursee erfolgt per 1. Juli 2021. Die Aufgaben des Arbeitsamtes der Stadt Sursee werden vom RAV Sursee übernommen. Alle pendenten Dossiers werden ab diesem Tag vom RAV Sursee bearbeitet.

Vorgehen bei Anmeldung
Melden Sie Ihren Anspruch auf Stellenvermittlung beziehungsweise Arbeitslosen­entschädigung frühzeitig persönlich beim RAV Sursee an. Am besten vereinbaren Sie vorgängig telefonisch einen Termin zum Erstgespräch. Arbeitslosenentschädigung erhalten Sie frühestens ab dem Tag dieser Anmeldung.

WAS Wirtschaft Arbeit Soziales
wira Luzern / RAV Sursee
Leopoldstrasse 6
Postfach
6210 Sursee
Tel. 041 209 12 60
rav-sursee@was-luzern.ch

Bitte informieren Sie sich unter www.arbeit.swiss. Ebenfalls weisen wir Sie auf das E-Learning hin https://wira-elearning.ch/.

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