Ab 1. Juli 2021 übergibt das Arbeitsamt der Stadt Sursee seine Aufgaben dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Sursee. Grund dafür ist eine Gesetzesrevision.
Das eidgenössische Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) wurde in den letzten Jahren einer Revision unterzogen. Das revidierte Gesetz trat per 1. Januar 2021 in Kraft treten. Dieses beinhaltet unter anderem den Wegfall der Gemeindearbeitsämter, wie diese der Kanton Luzern noch kennt. In Folge dieser AVIG-Revision übernehmen die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) von den Gemeinden die Aufgabe der Arbeitsämter und somit die Erstanmeldung der Stellensuchenden.
Die Übergabe für die Stadt Sursee erfolgt per 1. Juli 2021. Die Aufgaben des Arbeitsamtes der Stadt Sursee werden vom RAV Sursee übernommen. Alle pendenten Dossiers werden ab diesem Tag vom RAV Sursee bearbeitet.
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