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Wer eine Baute oder Anlage erstellen, baulich oder in ihrer Nutzung ändern will, hat dafür eine Baubewilligung einzuholen (Artikel 184 Abs. 1 Planungs- und Bauverordnung).

Das Baugesuch ist mit den für eine umfassende Prüfung und Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen dem Bereich Bauberatung und Baubewilligung in Papierform und zusätzlich in digitaler Form einzureichen. Die Gesuchsunterlagen sind von der Bauherrschaft, den Planverfassern und Grundeigentümern zu unterzeichnen. Bei gemeinschaftlichem Eigentum bedarf es der Zustimmung durch die Gesamt-, Mit- oder Stockwerkeigentümer.

Informationen

Datum
18. März 2024
Herausgeber/-in
Stadt Sursee

Dokumente

Name
Checkliste Baueingabe (PDF, 57.14 kB) Download 0 Checkliste Baueingabe

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