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Die Stadt Sursee unterstützt den Umstieg von einer fossilen Heizung (Öl oder Erdgas) oder einer elektrischen Hauptheizung auf ein Heizsystem auf Basis von erneuerbaren Energieträgern. Im Formular finden Sie die Förderbeiträge und die Anleitung zur Gesucheingabe.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Die Stadt Sursee unterstützt den Ersatz von fossilen Heizungen (Oel oder Erdgas) oder von elektrischen Hauptheizungen (zentral oder dezentral).

Wärmepumpen
Förderberechtigt sind Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die Aussenluft oder Umweltwärme aus dem Untergrund, Grundwasser, Seewasser, Wärme aus Eisspeicher etc. nutzen.

Holzfeuerungen
Förderberechtigt sind Neuanlagen von Holzfeuerungen, die mit naturbelassenem Holz befeuert werden (Holzpellets gelten als naturbelassen).

Anschluss an ein Wärmenetz
Förderberechtigt ist der Anschluss an ein Wärmenetz, wenn die gelieferte Wärme hauptsächlich aus erneuerbarer Energie oder Abwärme stammt.

Förderbedingungen

  • Das Gebäude bzw. die Anlage muss sich in der Stadt Sursee (Grundbuch) befinden.
  • Der Antrag ist vor Beginn der Installationsarbeiten bzw. vor Baubeginn bei der Stadt Sursee, Bereich Planung, einzureichen. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen. Eine allfällige Baubewilligung ist separat einzuholen.
  • Wird mit dem Bau nach Gesuchseingabe und ohne erteilte Förderzusage begonnen, trägt die Bauherrschaft das Risiko selbst, möglicherweise die Förderbedingungen nicht zu erfüllen und damit keine Fördergelder zu erhalten.
  • Es gelten die aktuellen spezifischen Förderbedingungen für Luft/Wasser Wärmepumpen, Sole/Wasser Wärmepumpen, Holzfeuerungen und den Anschluss an ein Wärmenetz gemäss Förderprogramm Energie des Kantons Luzern oder von Energie Zukunft Schweiz.
  • Die Installation im Rahmen eines Neubaus ist nicht förderberechtigt. Ein Ersatzneubau gilt als Neubau.
  • Es gelten die zum Zeitpunkt der Gesuchseingabe geltenden Fördersätze und Förderbedingungen. Als Eingabedatum gilt das Datum des Poststempels.
  • Der Förderbeitrag verfällt nach Ablauf von 24 Monaten nach der Beitragszusicherung analog zu den kantonalen Förderbeiträgen oder der Beiträge von Energie Zukunft Schweiz.
  • Der Stadtverwaltung Sursee, Bereich Planung, kann die Förderzusage im Einzelfall mit weiteren Auflagen verbinden. Die Stadtverwaltung Sursee, Bereich Planung, hat jederzeit das Recht, Kontrollen an den realisierten Bauten und Anlagen vorzunehmen.
  • Die Beiträge werden im Rahmen des bewilligten Budgets zugesichert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zusicherung von Beiträgen. Die Gesuche werden gemäss Reihenfolge ihres Eingangs beim Bereich Planung berücksichtigt. Sollte das bewilligte Budget bei Einreichung des Gesuches bereits ausgeschöpft sein, wird das Gesuch auf die Warteliste gesetzt.
     

Förderansätze
Es werden rund 10 Prozent der Förderbeiträge des Kantons Luzern respektive vom Programm von Energie Zukunft Schweiz von der Stadt Sursee gesprochen. Es gelten folgende pauschale Förderansätze:

Förderbeiträge   Beiträge  
  bis 15 kW >15 bis 30 kW > 30 kW
Luft-Wasser-Wärmepumpe 400 Fr. 700 Fr. 1'000 Fr.
Sole/Wasser-Wärmepumpe 800 Fr. 1'100 Fr. 1'400 Fr.
Wasser/Wasser-Wärmepumpe 800 Fr. 1'100 Fr. 1'400 Fr.
Anschluss an ein Wärmenetz 800 Fr. 1'100 Fr. 1'400 Fr.
Holzfeuerungen 800 Fr. 1'100 Fr. 1'400 Fr.

 

Unterlagen

Ohne die nachfolgenden Unterlagen kann die Stadt Sursee nicht über das Gesuch entscheiden:
  • vollständig ausgefülltes Gesuchsformular
  • Förderzusage des Kantons Luzern oder von Energie Zukunft Schweiz
  • Kontoangaben (IBAN Nr. und/oder Einzahlungsschein)

Verfahren

Füllen Sie das online Gesuchsformular  oder das PDF-Formular vollständig aus und reichen Sie es vor Beginn der Installationsarbeiten zusammen mit der Förderzusage des Kantons Luzern oder von Energie Zukunft Schweiz ein.

Die Gesuchsunterlagen werden in der Regel innerhalb eines Monates bearbeitet und abschliessend beurteilt. Nach erfolgreicher Prüfung wird dem Gesuchsteller eine Beitragszusicherung zugestellt.

Nach Installation der Anlage stellt die gesuchstellende Person die definitive Beitragsauszahlung des Kantons oder von Energie Zukunft Schweiz mit den Bankangaben des gewünschten Auszahlungskontos der Stadt Sursee zu. Sind die Förderbedingungen erfüllt, erfolgt die Auszahlung des Förderbeitrages.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.