Falls Sie eine Erbschaft nicht annehmen möchten, müssen Sie dies innerhalb von drei Monaten dem Teilungsamt schriftlich mitteilen (Art. 566 ff ZGB). In diesem Fall geht Ihr Erbteil an Ihre gesetzlichen Erbinnen und Erben, die ihrerseits wiederum drei Monate Zeit haben, dieses auszuschlagen.
Bitte das ausgefüllte Formular mit der Kopie eines amtlichen Ausweises (Identitätskarte oder Pass) an die untenstehende Adresse zusenden.
Stadtverwaltung Sursee
Teilungsamt
Centralstrasse 9
Postfach
6210 Sursee
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Teilungsamt | 041 926 90 41 | teilungsamt@stadtsursee.ch |