Während des Wochenendfahrverbotes in der Altstadt jeweils vom 1. Mai bis 30. September, besteht für Dritte die Möglichkeit eine Fahrberechtigung Wochenendfahrverbot «Kurzzeit» jeweils für ein Wochenende (2 Tage) für 10 Franken pro Fahrzeug zu erwerben. Bestellungen für ein Wochenende müssen bis spätestens Freitag, 12 Uhr vor dem Wochenende schriftlich vorliegen. Die Fahrberechtigung «Kurzzeit» gestattet lediglich das Befahren des Fahrverbotes in der Altstadt. Die Fahrberechtigung «Kurzzeit» legitimiert nicht für ein Parkieren während dieser Zeit in der Altstadt. Ein Warenumschlag ist zulässig. Die Bewilligung ist an das Kontrollschild gebunden und nicht übertragbar. Sie wird durch uns in elektronischer Form erstellt. Im Fahrzeug muss nichts hinterlegt werden.