Öffentliche Veranstaltungen wie z. B. Festanlässe, Verkaufsstände usw. mit Abgabe von Speisen oder Getränken gegen Bezahlung sind bewilligungspflichtig und unterliegen der Lebensmittelkontrolle.
Sobald an einem Stand oder bei einem Anlass Speisen oder Getränke verkauft werden, hat der Veranstalter bei der Luzerner Polizei ein Gesuch einzureichen. Dies gilt auch bei freiwilligem Bezahlen, z. B. durch das Aufstellen einer Kasse.
Die Gastgewerbe und Gewerbepolizei vom Kanton Luzern leitet der Stadt Sursee alle Gesuche zur Stellungnahme weiter. Diese Stellungnahme ist jeweils auf der zweiten Seite der Bewilligung aufgeführt.
Einzelanlassgesuche sind mindestens drei Wochen vor dem Anlass bei der Luzerner Polizei, Gastgewerbe und Gewerbepolizei, Postfach, 6002 Luzern oder ggp@lu.ch einzureichen.
Schutz der Jugendlichen vor Alkoholmissbrauch
Die Stadt Sursee gehört in Zusammenarbeit mit der Fachstelle «AKZENT Prävention und Suchttherapie» zu den «Luegsch»-Gemeinden. Das Projekt «Luegsch» ist in der Stadt Sursee installiert und es wird dafür gesorgt, dass bei Anlässen, an denen Alkohol ausgeschenkt wird, der Jugendschutz eingehalten wird. Veranstalterinnen und Veranstalter haben eine Erklärung zur Umsetzung des Jugendschutzes in der Stadt Sursee auszufüllen und bestätigen damit, den Jugendschutz einzuhalten. Diese Erklärung wird Ihnen nach Einreichen des Einzelanlassgesuches vom Bereich Öffentliche Sicherheit zugestellt. Sie erhalten dazu eine Checkliste mit allen wichtigen Punkten. Kontrollbändel und Hinweisschilder können in kleinen Mengen gratis bezogen werden. Restaurants und andere Verkaufsstellen kennen die gesetzlichen Grundlagen betreffend Jugendschutz aufgrund ihrer Ausbildung (z. B. Wirtepatent).
Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zum Jugendschutz.
Weitere Informationen finden Sie unter Akzent Prävention und Suchttherapie
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Markt-, Gastgewerbe- und Gewerbewesen | 041 926 91 10 | sicherheit@stadtsursee.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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