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Die Kosten für Planung, Projektierung, Erstellung, Betrieb, Unterhalt, Erneuerung, Verzinsung und Abschreibung der öffentlichen Sekundäranlagen der Wasserversorgung sowie der öffentlichen Abwasserleitungen werden grösstenteils gedeckt durch Anschluss- und Betriebsgebühren.

Die Stadt Sursee erhebt von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern beziehungsweise von den Baurechtnehmerinnen und Baurechtnehmern eine einmalige Anschlussgebühr, Baubeiträge und jährliche Betriebsgebühren.

Eine allfällige Anschlussgebühr aufgrund von baulichen Veränderungen auf einem Grundstück wird mittels Mutationsmanagement kalkuliert. Es stellt sich die Frage, welche baulichen Veränderungen sind wirklich relevant für die Berechnung einer Anschlussgebühr? Ausschlaggebend sind die Informationen, wie welche Flächen entwässert werden. Mit dem Mutationsmanagement (Formularerfassung) soll das Verursacherprinzip umgesetzt werden. Damit sollen alle kostenverursachenden (hoher Versiegelungsgrad, Anzahl Wohnungen usw.) sowie alle kostensenkenden (Versickerungsanlage usw.) Faktoren erfasst werden. 
Im Rahmen einer baubewilligungspflichten Baute wird jeweils mit der Baubewilligung eine auf den Eingabeunterlagen abgestützte, provisorische Anschlussgebühr berechnet. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird auf die effektiv ausgeführte Baute die definitive Anschlussgebühr neu berechnet.

Wann ist ein Formular auszufüllen? 

  • Bei Veränderung auf dem Grundstück wie z.B. An- und Neubau, Versiegelung von Fläche, Schwimm-bad usw.
  • Ausbau Dachgeschoss bzw. Kellergeschoss für Wohn- bzw. Gewerbenutzung
  • Einbau weiterer Wohnungen (Einlegerwohnung usw.) 
  • Anschluss von bestehenden Gebäuden an die öffentliche Kanalisation, Wasserversorgung
  • Neubau Gebäude unter Terrain (Tiefgarage, Heizungsräume usw.)

 

Wann ist kein Formular notwendig? 

  • Bei Umbauten im Gebäudeinnern (Erneuerung Küche, Sanierung Badezimmer, neue Raumaufteilung usw.) 
  • Nicht relevante Veränderungen am Gebäude (Treppengeländer, Reklametafel, Fassadensanierung Anbau Balkon usw.)

 

Das vollständig ausgefüllte Formular «Deklaration für die Berechnung der Anschlussgebühr Abwasser und Frischwasser» kann in digitaler Form an bauberatung@stadtsursee.ch zugestellt werden.
 

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