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Die öffentliche Hand übernimmt denjenigen Teil der Pflegekosten, der nicht durch die Krankenversicherer und die Heimbewohner/Spitexkunden abgedeckt ist.

Die Heime/Spitex-Organisationen melden uns den Eintritt eines Bewohners/einer Bewohnerin bzw. die Aufnahme eines Kunden/einer Kundin mit dem Kontaktformular. Wir prüfen den Wohnsitz und erteilen dem Heim/der Spitex-Organisation innert nützlicher Frist die Kostengutsprache.

Wir empfehlen den Heimen/Spitex-Organisationen, sich die Restfinanzierungsbeiträge von den Bewohnern und Bewohnerinnen bzw. Kunden und Kundinnen abtreten zu lassen. Sie finden auf unserer Webseite eine Muster-Abtretungserklärung.

Die Heime/Spitex-Organisationen senden uns einmal pro Monat eine Sammelrechnung, auf der die Bewohner/Bewohnerinnen bzw. Kunden/Kundinnen namentlich und mit dem Betrag der Restfinanzierung aufgeführt sind. Wir prüfen diese Sammelrechnungen und begleichen diese innert 20 – 30 Tagen.

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