Heirat im Ausland für Schweizer/innen
Heiraten im Ausland ist sowohl am Heiratsort als auch in der Schweiz mit einigen Behördengängen verbunden. Die folgenden Hinweise sollen dazu beitragen, dass Sie diese Formalitäten so reibungslos wie möglich erledigen können. Bitte klären Sie vor der Heirat rechtzeitig folgende Fragen:
Bei den ausländischen Behörden
Die Heirat erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Heiratsortes im Ausland. Erkundigen Sie sich daher direkt beim ausländischen Standesamt Ihres Heiratsortes, welche Dokumente für die Eheschliessung benötigt werden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Beim schweizerischen Zivilstandsamt
Wie möchten Sie nach der Heirat heissen? Erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes über die Möglichkeit der Namensführung nach der Heirat. Bitte beachten Sie, dass die entsprechenden Dokumente unbedingt vor der Heirat unterschrieben werden müssen. Allenfalls wird auch eine Apostille verlangt.
Bei der Schweizerischen Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat)
Erkundigen Sie sich bei der für den Heiratsort zuständigen Schweizer Vertretung, welche Formalitäten nach der Heirat notwendig sind, damit die Zivilstandsänderung auf amtlichen Wege in die Schweiz gemeldet wird.
Nach der Heirat
Nach der Heirat melden Sie Ihre Zivilstandsänderung sofort der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland. Falls nötig, sorgt diese für die Übersetzung und Beglaubigung der ausländischen Dokumente und leitet diese an die zuständigen Behörden in der Schweiz weiter.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Zivilstandsamt Sursee | 041 926 90 55 | zivilstandsamt@stadtsursee.ch |
Name | Download |
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