Anspruch auf Inkassohilfe
Der unterhaltsberechtige Ehepartner und das unterhaltsberechtigte Kind haben gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes Anspruch auf Hilfe bei der Vollstreckung von Unterhaltsbeiträgen.
Notwendige Unterlagen:
- Gesuch um Inkassohilfe (Download)
- Rechtstitel (Urteil oder Entscheid vom Gericht, Unterhaltsvertrag der KESB)
- Aufstellung über ausstehende Unterhaltsbeiträge
- Personalien und Adresse des zahlungspflichtigen Elternteils
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Regionale Alimentenfachstelle Sursee | 041 926 90 09 | alimente@stadtsursee.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales und Gesundheit | 041 926 90 62 | soziales@stadtsursee.ch |
Name |
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Alimentenhilfe |
Name | Download |
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