Aufgrund des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) werden den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Ausgleichskasse Luzern.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 041 926 90 65 | soziales@stadtsursee.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales und Gesundheit | 041 926 90 62 | soziales@stadtsursee.ch |