Die Stimmberechtigten haben im März 2019 die Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossen. Aufgrund von Beschwerden wurden einige Gebiete von der Genehmigung ausgenommen. Für diese gilt bis heute eine veraltete Bau- und Zonenordnung. Mit der Teilrevision Ortsplanung 2024/25 soll die Bau- und Zonenordnung für die Gebiete Calida, Chlifeld Nord, Chlifeld Süd und Münchrüti Süd angepasst werden. Dabei werden die Anliegen aus der Gemeindeversammlung 2019, der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie der Stadt Sursee berücksichtigt.
Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Bau- und Zonenordnung für das Gebiet Spitalstrasse West (Frieslirain) angepasst werden. In diesem Gebiet besteht keine hohe Dringlichkeit, da es voraussichtlich im Zusammenhang mit dem Umzug des Luzerner Kantonsspitals (geplant 2031) beplant werden soll.
Seit der Genehmigung der Gesamtrevision 2019 hat sich weiterer Anpassungsbedarf an der Bau- und Zonenordnung ergeben. Es sind dies kleinere Bereinigungen aufgrund von Erfahrungen in der Anwendung des neuen Bau- und Zonenreglements sowie die Umzonung eines stadteigenen Grundstücks. Im Rahmen der Teilrevision Ortsplanung 2024/25 werden diese Punkte ebenfalls bereinigt.
Öffentliche Auflage startet am 17. März 2025
Die öffentliche Auflage ist vom 17. März bis zum 18. April 2025. Einsprachen zur Teilrevision Ortsplanung 2024/25 sind während der Auflagefrist schriftlich an den Stadtrat Sursee, «Teilrevision Ortsplanung», Centralstrasse 9, 6210 Sursee, zu richten. Gegen den revidierten Zonenplan und das revidierte Bau- und Zonenreglement können die gemäss § 207 PBG berechtigten Personen, Behörden und Organisationen Einsprache erheben. Eine Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten und ist im Doppel einzureichen.
Der Stadtrat bietet zudem im Sinne von § 6 PBG die Gelegenheit zur Meinungsäusserung zum Rahmenplan des städtebaulichen Konzepts Münchrüti / Chlifeld vom Januar 2025 (kein Gegenstand für Einsprachen). Allfällige Meinungsäusserungen sind bis zum 18. April 2025 mit dem Betreff «Teilrevision Ortsplanung» an bauadministration@stadtsursee.ch einzureichen.
Nach der öffentlichen Auflage und den Einspracheverhandlungen entscheidet die Stimmbevölkerung. Die Gemeindeversammlung ist, sofern nach der Behandlung der Einsprachen keine zweite Auflage nötig wird, für den Herbst / Winter 2025 vorgesehen.
Die Unterlagen liegen 30 Tage, vom 17. März bis 18. April 2025, während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Sursee zur Einsicht auf und können ab dem 17. März 2025 unter www.sursee.ch eingesehen werden.
Kontakt
Sahra Lustenberger, Projektleiterin Stadtplanung
041 926 91 57
sahra.lustenberger@stadtsursee.ch