Anspruch auf Bevorschussung von Kinderalimenten
Das unterhaltsberechtigte Kind hat gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes Anspruch auf Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise nachkommen.
Zur Berechnung des Anspruches auf Bevorschussung der Kinderunterhaltsbeiträge ist das Gesuch um Alimentenhilfe einzureichen. Zusätzlich sind die im Gesuch auf Seite 10 aufgeführten Dokumente beizulegen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Regionale Alimentenfachstelle Sursee | 041 926 90 09 | alimente@stadtsursee.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales und Gesundheit | 041 926 90 62 | soziales@stadtsursee.ch |
Name |
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Alimentenhilfe |
Name | Download |
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