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Anspruch auf Bevorschussung von Kinderalimenten

Das unterhaltsberechtigte Kind hat gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes Anspruch auf Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise nachkommen.

Zur Berechnung des Anspruches auf Bevorschussung der Kinderunterhaltsbeiträge ist das Gesuch um Alimentenhilfe einzureichen. Zusätzlich sind die im Gesuch auf Seite 10 aufgeführten Dokumente beizulegen.

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