Kontakt
AHV-Zweigstelle
Centralstrasse 9
6210 Sursee
Tel. 041 926 90 65
soziales@stadtsursee.ch
Prämienverbilligung
Aufgrund des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) werden den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Ausgleichskasse Luzern.
Zugehörige Objekte
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