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Zugehörige Objekte

Preis

CHF 40.00

Bemerkung

Der Partnerschaftsausweis kann lediglich von den Partnerinnen bzw. Partnern bestellt werden. Ferner kann der Partnerschaftsausweis lediglich dann ausgesstellt werden, wenn die betreffenden Personen in den angeschlossenen Gemeinden heimatberechtigt sind. Für behördliche Zwecke ist der Partnerschaftsausweis höchstens 6 Monate seit Erstellungsdatum gültig.

Verfahren

Der Partnerschaftsausweis wird nach Bestellungseingang ausgestellt und erreicht die Empfängerin bzw. den Empfänger spätestens eine Woche danach.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.