Mit dem neuen kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) wurden unter anderem die Ausnützungsziffer und die Anzahl Geschosse durch die Festlegung der Überbauungsziffer und der Gesamthöhe abgelöst. Die Stadt hat darum alle 59 Sondernutzungspläne (Gestaltungs- und Bebauungspläne) auf städtischem Gebiet überprüft. Beurteilt wurde, ob die Sondernutzungspläne angepasst oder aufgehoben werden sollen. In gewissen Fällen werden Änderungen in der Bau- und Zonenordnung vorgenommen, um wichtige Qualitätsmerkmale der aufzuhebenden Sondernutzungspläne weiterhin grundeigentümerverbindlich festzuhalten. Die Änderungen im Zusammenhang mit der Überprüfung der bestehenden Sondernutzungspläne werden nun öffentlich bekannt gemacht.
Die öffentliche Auflage findet wie folgt statt:
Ort: Stadtverwaltung Sursee
Dauer: 26. Februar – 26. März 2024
Zeit: während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Stadtrat Sursee, «Teilrevision der Ortsplanung», Centralstrasse 9, 6210 Sursee, zu richten. Eine Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten und ist im Doppel einzureichen. Gegen den revidierten Zonenplan und das revidierte Bau- und Zonenreglement können die gemäss § 207 PBG berechtigten Personen, Behörden und Organisationen Einsprache erheben.
Nach der öffentlichen Auflage und den Einspracheverhandlungen entscheidet die Stimmbevölkerung. Die Gemeindeversammlung ist, sofern nach der Behandlung der Einsprachen keine zweite Auflage nötig wird, für Oktober 2024 vorgesehen.
Mehr Informationen und alle relevanten Unterlagen finden Sie während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Stadtverwaltung Sursee und unter: www.sursee.ch/sondernutzungsplaene.
Kontakt
Tanja Schönborn
a.i. Projektleiterin Stadtplanung
041 926 91 42
tanja.schoenborn@stadtsursee.ch