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Teilrevision Ortsplanung:
Umgang mit bestehenden Sondernutzungsplänen

Aufgrund der neuen Bestimmungen im kantonalen Planungs- und Baugesetz hat die Stadt Sursee alle 59 Sondernutzungspläne (Gestaltungs- und Bebauungspläne) auf städtischem Gebiet überprüft. Die Stimmberechtigten entscheiden an der Gemeindeversammlung vom 14. Oktober 2024 über die Teilrevision der Ortsplanung.

Mit dem neuen kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) wurden unter anderem die Ausnützungsziffer und die Anzahl Geschosse durch die Festlegung der Überbauungsziffer und der Gesamthöhe abgelöst. Die Stadt hat darum alle 59 Sondernutzungspläne (Gestaltungs- und Bebauungspläne) auf städtischem Gebiet überprüft. Beurteilt wurde, ob die Sondernutzungspläne angepasst oder aufgehoben werden sollen. In gewissen Fällen werden Änderungen in der Bau- und Zonenordnung vorgenommen, um wichtige Qualitätsmerkmale der aufzuhebenden Sondernutzungspläne weiterhin grundeigentümerverbindlich festzuhalten.

 

Anpassung Ortsplanung / Bau- und Zonenreglement

Übersichtplan Umgang Gestaltungspläne
Übersichtplan Umgang Gestaltungspläne

Die Steckbriefe zu den einzelnen Sondernutzungsplänen finden Sie hier

Die Inhaltliche Überprüfung der verbleibenden 59 Sondernutzungspläne in der Stadt Sursee hat folgendes ergeben:

Bebauungspläne
Die Stadt Sursee verfügt über drei Bebauungspläne. Die Überprüfung hat gezeigt, dass sie entweder mit der revidierten Bau- und Zonenordnung kompatibel sind oder in absehbarer Zeit keine baulichen Anpassungen erwartet werden. Es ergibt sich somit kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Gestaltungspläne
Die 56 Gestaltungspläne der Stadt Sursee wurden überprüft, wobei je nach Fazit der Analyse ein unterschiedliches Vorgehen vorgeschlagen wird.

Gestaltungsplan beizubehalten: Insgesamt sollen 19 Gestaltungspläne beibehalten werden. Neurechtliche Gestaltungspläne sind bereits mit der Bau- und Zonenordnung kompatibel und müssen nicht aufgehoben werden. Zudem werden auch Gestaltungspläne in Gebieten mit besonderer ortsbaulicher Qualität bewahrt. Sie sollen zu gegebener Zeit durch die Grundeigentümerschaften angepasst werden.

Gestaltungsplan aufzuheben: Insgesamt werden 28 bestehende Gestaltungspläne ohne weitere Massnahmen aufgehoben.

Gestaltungsplan aufzuheben und Umzonung: In neun Fällen wird das Gebiet als Ersatzmassnahme zur Aufhebung der Gestaltungspläne in die neu geschaffene «Wohnzone Erhaltung» bzw. in die neu geschaffene «Mischzone Erhaltung» umgezont.

Anpassung Bau- Zonenreglement
Mit der Teilrevision der Ortplanung muss das Bau- und Zonenreglement der Stadt Sursee angepasst werden. Wesentliche Änderung ist, dass die «Wohn- und Mischzone Erhaltung» geschaffen wird. Diese Zonen dienen der Überführung von Gesamtüberbauungen in die neue Nutzungsplanung, welche auf der Basis von Gestaltungsplänen erstellt wurden und in ihrer Struktur erhalten werden sollen. Die Überbauungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie in sich stimmig, angemessen dicht und gestalterisch gut aufeinander abgestimmt sind, jedoch aufgrund der Bautypologie (insb. Reihen-/Doppelhäuser) nur unzureichend in einer regulären Bauzone abgebildet werden können.

Stimmberechtige entscheiden im Oktober 2024

Während der öffentlichen Mitwirkung konnte sich die Bevölkerung und weitere Interessierte einbringen, Anregungen und Stellungnahmen zur Teilrevision der Ortsplanung abgegeben. Die Mitwirkung fand vom 11. September bis 27. Oktober 2023 statt. Gleichzeitig wurden die Planungsunterlagen dem Kanton Luzern zur Vorprüfung eingereicht.

Die öffentliche Auflage fand vom 26. Februar bis 26. März 2024 statt.

Die Stimmberechtigen werden an der Gemeindeversammlung vom 14. Oktober 2024 über die Teilrevision und die nicht gütlich erledigten Einsprachen befinden.

Die Teilrevision der Ortsplanung wurde von einem Fachgremium der Stadt Sursee durchgeführt und durch ein externes Planungsbüro begleitet. Als politisches Begleitgremium setzte der Stadtrat die Ortsplanungskommission ein. Diese besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der politischen Parteien, Korporation, des Gewerbes und weiteren Interessierten.

 

Publikationen


Kontakt

Tanja Schönborn
a.i. Projektleiterin Stadtplanung
Centralstrasse 9
6210 Sursee
Telefon 041 926 91 42
tanja.schoenborn@stadtsursee.ch