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Wer Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrenntlebenden Partner nicht wie vereinbart erhält, kann sich an die Regionale Alimentenfachstelle Sursee wenden. Diese prüft, ob ein Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderalimente besteht oder ob Unterstützung beim Inkasso ausstehender Forderungen geleistet werden kann. Die Gemeinden Buttisholz, Eich, Geuensee, Hildisrieden, Knutwil, Mauensee, Menznau, Nottwil, Oberkirch, Reiden, Schenkon, Schlierbach, Sempach, Sursee und Triengen sind der Regionalen Alimentenfachstelle Sursee im Rahmen eines Leistungsauftrags angeschlossen.

Kontakt

Stadtverwaltung Sursee
Regionale Alimentenfachstelle Sursee
Centralstrasse 9
6210 Sursee

Tel. 041 926 90 09
alimente@stadtsursee.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch 08.00 - 11.45 und 13.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 11.45 und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 11.00 - 16.00 Uhr (durchgehend)

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